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Liebe Leserin, lieber Leser,
bei (Schul-)Noten beschleicht jeden ein ungutes Gefühl … Zu offensichtlich sind die Risiken durch falsche oder ungerechte Beurteilungen. Als ambulanter Pflegedienst sind auch Sie seit einigen Monaten diesem Risiko ausgesetzt.
Medizinischer Dienst benotet diese 4 Bereiche
Im Rahmen einer Qualitätsprüfung durch den MDK werden für die Benotung folgende 4 Qualitätsbereiche geprüft: |
- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Kundenzufriedenheit
Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft
diese Qualitätsbereiche im Rahmen der Qualitätsprüfung auf
Grundlage von 49 Bewertungskriterien.
Das sind die wichtigsten MDK-Richtlinien für Ihre erfolgreiche Prüfungs-Vorbereitung
Gut vorbereitet sind Sie, wenn Sie sich die prüfungsrelevanten MDK-Richtlinien aus dem Internet herunterladen und die enthaltenen Fragen vorab bearbeiten.
Dazu zählen:
- Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege (QPR-MDK-Anleitung-PTVA)
- Qualitätsprüfungs-Richtlinien-Anlage i Erhebungsbogen ambulant
- Ausfüllanleitung für die Prüfer (Anlage 3)
Mit diesen MDK-Richtlinien sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor bösen Überraschungen.
Aber, was können Sie unternehmen, wenn Ihnen nun eine schlechte Note nach der MDK-Prüfung droht?
Das können Sie tun, wenn Sie mit der MDK- Note
nicht einverstanden sind
Wenn Sie im Laufe einer Qualitätsprüfung feststellen,
dass
ein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Ihren
Pflegedienst schlecht bewerten wird oder Sie bereits über das
schlechte Ergebnis informiert sind, sollten Sie wissen, was Sie
dagegen tun können.
Sie haben hier mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Vor der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe
- Vor der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe
- Nach der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe
- Nach der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe
Vor der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe
Nutzen Sie die 4 Wochen, die Sie Zeit haben, um zu
erreichen, dass sich
Ihr Pflegeergebnis verbessert.
Prüfen Sie den Bericht des Medizinischen Dienstes auf Fehler
Sie sollten zunächst den Inhalt des
Transparenzberichts sehr genau prüfen:
- Sind alle Daten
vom MDK richtig aufgenommen worden?
- Ist das
Leistungsangebot Ihres Pflegedienstes korrekt dargestellt?
- Stimmt die
Anzahl der in die Prüfung einbezogenen Kunden?
- Hat der
MDK-Prüfer einzelne Aspekte übersehen oder nicht
berücksichtigt?
1. Schritt
Prüfen Sie, ob dem MDK alle zu seiner Bewertung
notwendigen Unterlagen
vorlagen.
Wenn nicht, können Sie an die Pflegekasse weitere
Unterlagen senden, die
für eine bessere Benotung sprechen.
Das genehmigte Bettgitter:
Bei Ihrem Pflegekunden Peter M. bringen Sie auf seinen Wunsch abends ein
Bettgitter an, um zu verhindern, dass er während der Nacht aus dem Bett fällt.
Sie haben sich sein Einverständnis zwar schriftlich geben lassen, Sie können
das Dokument aber bei der Prüfung nicht finden. Nach der Prüfung finden Sie es
in der Patientenakte eines anderen Pflegekunden mit dem gleichen Nachnamen,
wo es versehentlich abgelegt wurde. |
2. Schritt
Prüfen Sie, ob Sie Unterlagen haben, die Ihr
Leistungsangebot und die Qualität Ihrer
Leistungen in einem besseren Licht darstellen können.
3. Schritt
Versuchen Sie, innerhalb der 4 Wochen strittige Fragen
zwischen Ihnen und dem
Landesverband zu klären.
4. Schritt
Innerhalb der 4-Wochen-Frist können Sie Ihre eigenen Hinweise zu der
Veröffentlichung ergänzen, die dann mit zu
veröffentlichen sind.
Dieser eigene Hinweis könnte ungefähr so aussehen:
Muster: Hinweis zum Transparenzbericht
Für unseren Pflegedienst steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster
Stelle. Engagement, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit der
Mitarbeiter sind sowohl für uns als auch für die von uns gepflegten Patienten
außerordentlich wichtig und Grundlagen einer guten und vertrauensvollen Pflege.
Deswegen wurden wir bei der Kundenzufriedenheit auch mit der Note 1 bewertet.
Die durch den MDK vorgenommene Qualitätsprüfung bezieht sich jedoch
überwiegend auf das, was wir in zahlreichen Dokumenten nachweisen müssen.
Es spiegelt somit nicht die Qualität der Pflege bei unseren Patienten wider. So
zeigen die Noten nur, inwieweit unser Pflegedienst bestimmte Formalien erfüllt,
und nicht, wie die Qualität der Pflege vor Ort tatsächlich ist. Wir sind seit dem letzten Jahr durch den TÜV med. Nord zertifiziert. Die
Zertifizierung ist nach unsererAnsicht ein Gütesiegel für die tatsächliche
Qualität der Pflege. Es gibt eine Vielfalt an Gütesiegeln. Davon ist unser Zertifikat als höchstes einzustufen. Die Note im Bereich
„Ärztlich verordnete Leistungen“ ist darauf zurückzuführen, dass wir anstelle
des verordneten Originalpräparates ein Generikum mit demselben Wirkstoff
verabreicht haben. Dieses wurde von der Apotheke auf die Verordnung hin an
unsere Patientin abgegeben, da der Arzt die Abgabe eines Generikums auf der
Verordnung nicht ausgeschlossen hat. Wir haben daher entgegen der Ansicht
des MDK korrekt gehandelt. |

2) Ihre Chancen, vor der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe Ärger zu vermeiden
Nach Übersendung und vor Veröffentlichung der
Ergebnisse können Sie mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe versuchen, die Veröffentlichung der
Pflegenote zu verhindern.
Sie können sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine angekündigte Veröffentlichung
des Transparenzberichtes über Ihre Pflegeeinrichtung wehren. Damit soll
erreicht werden, dem Landesverband der Pflegekassen vorläufig die Veröffentlichung zu untersagen.
3 Beispielargumente in einem solchen Verfahren können sein:
- Die im
Prüfbericht dargestellten Pflegemängel sind bereits durch organisatorische
Änderungen von Ihnen beseitigt worden.
- Der Bericht
spiegelt nicht mehr die aktuell bestehenden Verhältnisse
in Ihrer Pflegeeinrichtung wider.
- § 115 Abs. 1a
SGB XI als Grundlage des PTVA ist verfassungswidrig, da Grundrechte in Art. 12
Weitere Argumente, wie Sie gegen eine Veröffentlichung vorgehen können, finden Sie in „Recht und Pflege ambulant“.
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3) Ihre Chancen, nach der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe Schaden abzuwenden
Auch nach der Veröffentlichung können Sie mit den gleichen oben angeführten Argumenten rechtlich gegen die Bewertung vorgehen.
Ziel einer Klage wäre in diesem Fall zu erreichen, dass das Prüfergebnis wieder von der Website entfernt wird. Die Gerichte sind nicht befugt, die Landesverbände der Pflegekassen zu verpflichten, ein bestimmtes Prüfergebnis zu veröffentlichen. 4) Ihre Chancen, nach der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe Schaden abzuwenden
Stellen Sie einen Antrag auf Wiederholung der
Begutachtung. Nach Veröffentlichung der Prüfergebnisse können Sie eine Wiederholungsbegutachtung bei den Landesverbänden der Pflegekassen
beantragen.
Dieses Vorgehen empfiehlt sich unabhängig davon, ob
Sie auch gerichtlich gegen das Prüfergebnis vorgehen.
Sind Sie bereits einmal geprüft worden, können Sie zielgerichtet bei den Kriterien, die schlecht bewertet
wurden, Verbesserungen herbeiführen und somit Ihre Benotung gezielt verbessern.
Wenn Sie eine Wiederholungsbegutachtung verlangen, haben Sie die Kosten dafür zu tragen. Da die Benotung jährlich erfolgen soll, sollten Sie abwägen, ob Sie nicht lieber diese Kosten einsparen und auf die nächste Prüfung warten.
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1. Zunächst erfolgt die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
2. Von der Datenclearingstelle (DCS) erfahren Sie nach Ihrer Prüfung per
E-Mail, dass der Transparenzbericht über Ihren Pflegedienst vorliegt. Sie müssen sich dort dann online registrieren, bevor Sie diese Daten einsehen können.
3. Sie haben 28 Tage Zeit, sich dazu zu äußern.
4. Nach Ablauf der 28 Tage werden die Ergebnisse veröffentlicht.
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Aus dem Inhalt
- Beratungsbesuche
- Rechte und Pflichten des Betreuers
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Patientenverfügungen
- Datenschutz
- Vorsorgevollmacht
- Aufhebungsvertrag
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Angelernte Mitarbeiter
- Mitarbeiterhaftung
- Pflegedokumentation
- Risikomanagement
- Sonderzuwendungen
- Abrechnung trotz verspäteter oder fehlender Genehmigung
- Behandlungspflege
- Delegation ärztlicher Leistungen
- Aushangpflichtige Gesetze
- Hygiene, MDK-Vorschriften
- Pflegedokumentation
- SAPV
- Verhinderungspflege
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Kostenlose Serviceleistungen für Bezieher des Praxishandbuchs
- Kostenlose Rechtsberatung
- Kostenloses Magazin
- Kostenloser E-Mail-Newsletter
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Risiko ein. Sollte Ihnen das
Praxishandbuch nicht zusagen, schicken Sie es vor Ablauf der 4-wöchigen
Testzeit zurück und der Fall ist für Sie erledigt.
Mit den besten Grüßen

Ewwelina von Zweidorf und Christian Schuler
Chefredakteurin und Herausgeber von
Recht und Pflege ambulant |
Ewelina von Zweidorf und Christian Schuler, Chefredakteurin und Herausgeber von „Recht und Pflege ambulant“
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„Recht und Pflege ambulant“
Dies ist ein
Nachschlagewerk, das Ihnen als leitende Pflegefachkraft, Inhaber oder
Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation 100%ige Rechtssicherheit in allen
wichtigen Rechtsbereichen gibt.

Wichtig für Sie sind
speziell die Bereiche
- Kunden & Patienten,
- MDK, Kranken- und Pflegekassen,
- Mitarbeiter.
Hier ein paar Beispiele, auf welche Fragen Sie
im Praxishandbuch die richtige Antwort finden:
Kunden & Patienten
- Wann und wie Sie freiheitsentziehende Maßnahmen sicher durchführen können
- So gehen Sie und Ihre Mitarbeiter rechtssicher mit Patientenverfügungen um
- Wann dürfen Angehörige in die Pflegedokumentation Einsicht nehmen?
- So gehen Sie mit Vorsorgevollmachten richtig um
Mitarbeiter
- Aufhebungsvertrag: Die geschickte Art, sich schnell von einem Mitarbeiter zu trennen
- Beugen Sie vor! Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren
- Wenn Mitarbeiter Schaden anrichten: Hier können Sie Ihre Mitarbeiter in Regress nehmen
- Das können Sie tun, wenn Ihre Mitarbeiter nicht richtig dokumentieren
- Wie Sie Risiken sicher erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung festlegen
- Wie Sie gute Mitarbeiter langfristig binden - 3 Möglichkeiten für Sonderzuwendungen
MDK, Kranken- und Pflegekassen
- Wie Sie erbrachte Leistungen trotz verspäteter oder fehlender Genehmigung abrechnen können
- Welche Daten die Krankenkassen bei einer Abrechnungsprüfung einsehen dürfen
- In diesen Fällen darf die Krankenkasse Angehörige zur Durchführung häuslicher Krankenpflege zwingen
- So erfüllen Sie die MDK-Vorgaben zum Datenschutz
- Diese Tätigkeiten darf der Arzt an Ihre Pflegekräfte delegieren
- So erfüllen Sie die MDK-Vorschriften zur Hygiene
- Nur wer im Notfall Schritt für Schritt geplant handelt, schützt sich vor haftungsrechtlichen Ansprüchen
- Bürokratieabbau: Diese Dokumente müssen Sie mindestens in der Pflegedokumentation vorhalten
- SAPV: spezialisierte ambulante Palliativversorgung: So erarbeiten Sie sich dieses neue Geschäftsfeld Schritt für Schritt
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