MDK & Pflegenoten in der ambulanten Pflege

Medizinischer Dienst verteilt schlechte Noten:
Sie können (und sollten!) sich wehren


Liebe Leserin, lieber Leser,

bei (Schul-)Noten beschleicht jeden ein ungutes Gefühl … Zu offensichtlich sind die Risiken durch falsche oder ungerechte Beurteilungen. Als ambulanter Pflegedienst sind auch Sie seit einigen Monaten diesem Risiko ausgesetzt.

Medizinischer Dienst benotet diese 4 Bereiche

Im Rahmen einer Qualitätsprüfung durch den MDK werden für die Benotung folgende 4 Qualitätsbereiche geprüft:

  1. Pflegerische Leistungen
  2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  3. Dienstleistung und Organisation
  4. Kundenzufriedenheit

Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft diese Qualitätsbereiche im Rahmen der Qualitätsprüfung auf Grundlage von 49 Bewertungskriterien.

Das sind die wichtigsten MDK-Richtlinien für Ihre erfolgreiche Prüfungs-Vorbereitung

Gut vorbereitet sind Sie, wenn Sie sich die prüfungsrelevanten MDK-Richtlinien aus dem Internet herunterladen und die enthaltenen Fragen vorab bearbeiten.

Dazu zählen:

  • Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege (QPR-MDK-Anleitung-PTVA)
  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien-Anlage i Erhebungsbogen ambulant
  • Ausfüllanleitung für die Prüfer (Anlage 3)

Mit diesen MDK-Richtlinien sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor bösen Überraschungen.

Aber, was können Sie unternehmen, wenn Ihnen nun eine schlechte Note nach der MDK-Prüfung droht?

Das können Sie tun, wenn Sie mit der MDK- Note nicht einverstanden sind

Wenn Sie im Laufe einer Qualitätsprüfung feststellen, dass ein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Ihren Pflegedienst schlecht bewerten wird oder Sie bereits über das schlechte Ergebnis informiert sind, sollten Sie wissen, was Sie dagegen tun können.

Sie haben hier mehrere Handlungsmöglichkeiten:

  1. Vor der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe
  2. Vor der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe
  3. Nach der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe
  4. Nach der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe

Wie Sie sich erfolgreich gegen eine falsche Benotung

Vor der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe

Nutzen Sie die 4 Wochen, die Sie Zeit haben, um zu erreichen, dass sich Ihr Pflegeergebnis verbessert.

Prüfen Sie den Bericht des Medizinischen Dienstes auf Fehler
Sie sollten zunächst den Inhalt des Transparenzberichts sehr genau prüfen:

  • Sind alle Daten vom MDK richtig aufgenommen worden?
  • Ist das Leistungsangebot Ihres Pflegedienstes korrekt dargestellt?
  • Stimmt die Anzahl der in die Prüfung einbezogenen Kunden?
  • Hat der MDK-Prüfer einzelne Aspekte übersehen oder nicht berücksichtigt?

1. Schritt
Prüfen Sie, ob dem MDK alle zu seiner Bewertung notwendigen Unterlagen vorlagen.
Wenn nicht, können Sie an die Pflegekasse weitere Unterlagen senden, die für eine bessere Benotung sprechen.

Das genehmigte Bettgitter:

zum Beispiel

Bei Ihrem Pflegekunden Peter M. bringen Sie auf seinen Wunsch abends ein Bettgitter an, um zu verhindern, dass er während der Nacht aus dem Bett fällt. Sie haben sich sein Einverständnis zwar schriftlich geben lassen, Sie können das Dokument aber bei der Prüfung nicht finden. Nach der Prüfung finden Sie es in der Patientenakte eines anderen Pflegekunden mit dem gleichen Nachnamen, wo es versehentlich abgelegt wurde.

 

2. Schritt
Prüfen Sie, ob Sie Unterlagen haben, die Ihr Leistungsangebot und die Qualität Ihrer Leistungen in einem besseren Licht darstellen können.

3. Schritt
Versuchen Sie, innerhalb der 4 Wochen strittige Fragen zwischen Ihnen und dem Landesverband zu klären.

4. Schritt
Innerhalb der 4-Wochen-Frist können Sie Ihre eigenen Hinweise zu der Veröffentlichung ergänzen, die dann mit zu veröffentlichen sind. Dieser eigene Hinweis könnte ungefähr so aussehen:

Muster: Hinweis zum Transparenzbericht

Für unseren Pflegedienst steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Engagement, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter sind sowohl für uns als auch für die von uns gepflegten Patienten außerordentlich wichtig und Grundlagen einer guten und vertrauensvollen Pflege. Deswegen wurden wir bei der Kundenzufriedenheit auch mit der Note 1 bewertet. Die durch den MDK vorgenommene Qualitätsprüfung bezieht sich jedoch überwiegend auf das, was wir in zahlreichen Dokumenten nachweisen müssen. Es spiegelt somit nicht die Qualität der Pflege bei unseren Patienten wider. So zeigen die Noten nur, inwieweit unser Pflegedienst bestimmte Formalien erfüllt, und nicht, wie die Qualität der Pflege vor Ort tatsächlich ist. Wir sind seit dem letzten Jahr durch den TÜV med. Nord zertifiziert. Die Zertifizierung ist nach unsererAnsicht ein Gütesiegel für die tatsächliche Qualität der Pflege. Es gibt eine Vielfalt an Gütesiegeln. Davon ist unser Zertifikat als höchstes einzustufen. Die Note im Bereich „Ärztlich verordnete Leistungen“ ist darauf zurückzuführen, dass wir anstelle des verordneten Originalpräparates ein Generikum mit demselben Wirkstoff verabreicht haben. Dieses wurde von der Apotheke auf die Verordnung hin an unsere Patientin abgegeben, da der Arzt die Abgabe eines Generikums auf der Verordnung nicht ausgeschlossen hat. Wir haben daher entgegen der Ansicht des MDK korrekt gehandelt.

Weitere Muster und Widerspruchsschreiben finden Sie in „Recht und Pflege ambulant“. Bitte klicken sie hier!

2) Ihre Chancen, vor der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe Ärger zu vermeiden

Nach Übersendung und vor Veröffentlichung der Ergebnisse können Sie mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe versuchen, die Veröffentlichung der Pflegenote zu verhindern.

Sie können sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine angekündigte Veröffentlichung des Transparenzberichtes über Ihre Pflegeeinrichtung wehren. Damit soll erreicht werden, dem Landesverband der Pflegekassen vorläufig die Veröffentlichung zu untersagen.

3 Beispielargumente in einem solchen Verfahren können sein:

  1. Die im Prüfbericht dargestellten Pflegemängel sind bereits durch organisatorische Änderungen von Ihnen beseitigt worden.
  2. Der Bericht spiegelt nicht mehr die aktuell bestehenden Verhältnisse in Ihrer Pflegeeinrichtung wider.
  3. § 115 Abs. 1a SGB XI als Grundlage des PTVA ist verfassungswidrig, da Grundrechte in Art. 12
TIPPl

Weitere Argumente, wie Sie gegen eine Veröffentlichung vorgehen können, finden Sie in „Recht und Pflege ambulant“. Testen Sie das Grundwerk jetzt gratis!


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3) Ihre Chancen, nach der Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe Schaden abzuwenden

Auch nach der Veröffentlichung können Sie mit den gleichen oben angeführten Argumenten rechtlich gegen die Bewertung vorgehen.

Ziel einer Klage wäre in diesem Fall zu erreichen, dass das Prüfergebnis wieder von der Website entfernt wird. Die Gerichte sind nicht befugt, die Landesverbände der Pflegekassen zu verpflichten, ein bestimmtes Prüfergebnis zu veröffentlichen.

4) Ihre Chancen, nach der Veröffentlichung ohne gerichtliche Hilfe Schaden abzuwenden

Stellen Sie einen Antrag auf Wiederholung der Begutachtung. Nach Veröffentlichung der Prüfergebnisse können Sie eine Wiederholungsbegutachtung bei den Landesverbänden der Pflegekassen beantragen.

Dieses Vorgehen empfiehlt sich unabhängig davon, ob Sie auch gerichtlich gegen das Prüfergebnis vorgehen.
Sind Sie bereits einmal geprüft worden, können Sie zielgerichtet bei den Kriterien, die schlecht bewertet wurden, Verbesserungen herbeiführen und somit Ihre Benotung gezielt verbessern.

Praxis-TippWenn Sie eine Wiederholungsbegutachtung verlangen, haben Sie die Kosten dafür zu tragen. Da die Benotung jährlich erfolgen soll, sollten Sie abwägen, ob Sie nicht lieber diese Kosten einsparen und auf die nächste Prüfung warten.

Selbst-Test: Wissen Sie, wie Sie gegen die Veröffentlichung einer Pflegenote vorgehen?

1. Sie kennen die Inhalte der PTVA.
2. Sie kennen die Transparenzkriterien, die der MDK prüft.
3. Ihnen ist bekannt, welche Transparenzkriterien insbesondere bei Ihren Patienten zu dokumentieren sind.
4. Sie wissen, dass Sie das Prüfergebnis vor der Veröffentlichung erhalten.
5. Sie wissen, dass Sie das Prüfergebnis vor der Veröffentlichung erhalten.
Unterlagen nachzureichen,

weitere Unterlagen zur Veröffentlichung einzureichen,

strittige Fragen zu klären und

Hinweise zur Veröffentlichung zu geben







6. Sie haben Kenntnis davon, dass Sie die Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe eventuell verhindern können.
7. Sie haben Kenntnis davon, dass Sie die Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe eventuell verhindern können.
8. Sie sind sich im Klaren darüber, dass Sie die veröffentlichten Ergebnisse mit gerichtlicher Hilfe nicht inhaltlich ändern können.


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So verläuft das Verfahren der Veröffentlichung

1. Zunächst erfolgt die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

2. Von der Datenclearingstelle (DCS) erfahren Sie nach Ihrer Prüfung per E-Mail, dass der Transparenzbericht über Ihren Pflegedienst vorliegt. Sie müssen sich dort dann online registrieren, bevor Sie diese Daten einsehen können.

3. Sie haben 28 Tage Zeit, sich dazu zu äußern.

4. Nach Ablauf der 28 Tage werden die Ergebnisse veröffentlicht.


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Aus dem Inhalt

  • Beratungsbesuche
  • Rechte und Pflichten des Betreuers
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Patientenverfügungen
  • Datenschutz
  • Vorsorgevollmacht
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Angelernte Mitarbeiter
  • Mitarbeiterhaftung
  • Pflegedokumentation
  • Risikomanagement
  • Sonderzuwendungen
  • Abrechnung trotz verspäteter oder fehlender Genehmigung
  • Behandlungspflege
  • Delegation ärztlicher Leistungen
  • Aushangpflichtige Gesetze
  • Hygiene, MDK-Vorschriften
  • Pflegedokumentation
  • SAPV
  • Verhinderungspflege

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Sie gehen damit keinerlei Risiko ein. Sollte Ihnen das Praxishandbuch nicht zusagen, schicken Sie es vor Ablauf der 4-wöchigen Testzeit zurück und der Fall ist für Sie erledigt.

Mit den besten Grüßen

Ewwelina von Zweidorf und Christian Schuler
Chefredakteurin und Herausgeber von
Recht und Pflege ambulant

Annett Urban und Christian Schuler Ewelina von Zweidorf und Christian Schuler, Chefredakteurin und Herausgeber von „Recht und Pflege ambulant“

Produkt-Information


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Kunden & Patienten

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  • So gehen Sie und Ihre Mitarbeiter rechtssicher mit Patientenverfügungen um
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Mitarbeiter

  • Aufhebungsvertrag: Die geschickte Art, sich schnell von einem Mitarbeiter zu trennen
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  • Wenn Mitarbeiter Schaden anrichten: Hier können Sie Ihre Mitarbeiter in Regress nehmen
  • Das können Sie tun, wenn Ihre Mitarbeiter nicht richtig dokumentieren
  • Wie Sie Risiken sicher erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung festlegen
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MDK, Kranken- und Pflegekassen

  • Wie Sie erbrachte Leistungen trotz verspäteter oder fehlender Genehmigung abrechnen können
  • Welche Daten die Krankenkassen bei einer Abrechnungsprüfung einsehen dürfen
  • In diesen Fällen darf die Krankenkasse Angehörige zur Durchführung häuslicher Krankenpflege zwingen
  • So erfüllen Sie die MDK-Vorgaben zum Datenschutz
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